Wir bieten Ihnen persönliche Beratung und Behandlung.

Im Zuge der Erstuntersuchung wird mit Ihnen gemeinsam ein Behandlungsplan entwickelt, der individuell an Sie angepasst wird.

Dabei bedienen sich die Therapeutinnen aus einer Vielzahl bewährter Therapiekonzepte.

VOR THERAPIEBEGINN

Sie benötigen einen Verordnungsschein Ihres behandelnden Arztes (Haus- oder Facharzt).

Beispielsweise beinhaltet dieser folgende Formulierung:  10 x HG à 45min

Anschließend empfehlen wir Ihnen, den Verordnungsscheins bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse noch vor Therapieantritt bewilligen zu lassen.

NACH DER THERAPIE

Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie von Ihrer Therapeutin eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

 BEI VERHINDERUNG

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie Ihre Therapeutin bitte frühzeitig. Wir ersuchen daher um Verständnis, wenn für versäumte Termine, die nicht zumindest 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt wird.